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Klartext Pflege

Pflegegrad beantragen: Anleitung, Fristen und 70 € bei Verzug

Kurz und direkt

Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse – ein Anruf genügt. Entscheidend ist das Datum: Der Anspruch beginnt mit dem Monat der Antragstellung, nicht mit der Begutachtung. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Versäumt sie die Frist, schuldet sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche.

Der Antrag selbst ist der einfachste Teil

Für den Antrag gibt es kein vorgeschriebenes Formular. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um die Frist auszulösen. Die Pflegekasse ist keine eigene Behörde, sondern bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt – wer bei der AOK krankenversichert ist, hat die Pflegekasse der AOK.

Sagen oder schreiben Sie sinngemäß:

„Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung für [Name, geboren am, Versicherten­nummer]. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags schriftlich.“

Mehr braucht es zunächst nicht. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend Unterlagen zum Ausfüllen und beauftragt die Begutachtung.

Warum das Datum wichtiger ist als die Formulierung

Der Leistungsanspruch beginnt mit dem Monat der Antragstellung – nicht mit dem Tag der Begutachtung und nicht mit dem Datum des Bescheids.

Ein Beispiel: Sie stellen den Antrag am 29. März. Die Begutachtung findet im Mai statt, der Bescheid kommt im Juni. Bewilligt wird Pflegegrad 3. Die Pflegekasse zahlt dann rückwirkend ab März – also auch für April und Mai, in denen Sie noch nichts erhalten haben.

Umgekehrt gilt: Jeder Monat, den Sie mit dem Antrag warten, ist verloren. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 € pro Monat.

Deshalb: Rufen Sie an, sobald der Bedarf absehbar ist. Sie können den Antrag jederzeit zurückziehen, wenn sich die Lage anders entwickelt. Ein zu früher Antrag kostet nichts, ein zu später kostet Geld.

Die Fristen der Pflegekasse

Situation Frist für den Bescheid
Regelfall 25 Arbeitstage
Zu Hause, Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart 10 Arbeitstage
Krankenhaus oder stationäre Reha (wenn zur Sicherstellung der Versorgung nötig) 5 Arbeitstage
Aufenthalt im Hospiz 5 Arbeitstage
Ambulante palliative Versorgung 5 Arbeitstage

Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne Feiertage. Die Frist läuft ab Eingang des Antrags und umfasst das gesamte Verfahren – Weiterleitung an den Medizinischen Dienst, Terminvereinbarung, Begutachtung, Erstellung des Gutachtens und Bescheid.

70 € für jede begonnene Woche Verspätung

Das ist der Teil, den kaum jemand nutzt. Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen, muss sie Ihnen nach § 18 Abs. 3b SGB XI für jede begonnene Woche der Überschreitung 70 € zahlen – und zwar spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristablauf.

Die Zahlung ist nicht zu leisten, wenn

Deshalb lohnt es sich, den Eingang des Antrags schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne belegtes Eingangsdatum lässt sich später nicht nachweisen, wann die Frist zu laufen begann.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Antrag stellen. Formlos, telefonisch oder schriftlich. Eingangsbestätigung anfordern.
  2. Unterlagen ausfüllen. Die Pflegekasse schickt Formulare zu. Geben Sie behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Diagnosen und bereits genutzte Hilfen vollständig an.
  3. Begutachtung vorbereiten. Meist ein bis drei Wochen später, in der Regel zu Hause. Bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei privat Versicherten durch MEDICPROOF.
  4. Begutachtung. Dauert üblicherweise 45 bis 90 Minuten. Bewertet wird die Selbstständigkeit in sechs Modulen, nicht die Diagnose.
  5. Bescheid. Enthält den Pflegegrad, die Punktzahl und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Prüfen Sie ihn genau – gegen die Einstufung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Die Begutachtung vorbereiten

Hier entscheidet sich der Pflegegrad, nicht im Antrag. Drei Punkte machen den Unterschied:

Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Notieren Sie jede Unterstützung mit Uhrzeit und Dauer – auch Nachts, auch Aufforderungen und Anleitungen. Vieles, was im Alltag selbstverständlich geworden ist, fällt beim Gutachtertermin sonst schlicht nicht ein.

Beschreiben Sie den schlechten Tag, nicht den besten. Der häufigste Fehler in der Begutachtung ist Beschönigung. Viele Menschen reißen sich beim Termin zusammen und wirken selbstständiger, als sie im Alltag sind. Sagen Sie offen, was an schlechten Tagen nicht geht.

Seien Sie zu zweit. Eine Person, die den Alltag kennt, sollte dabei sein und ergänzen dürfen – besonders bei Demenz, wo die Selbsteinschätzung regelmäßig von der Realität abweicht.

Legen Sie außerdem bereit: Medikamentenplan, Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe, Schwerbehindertenausweis, Liste vorhandener Hilfsmittel und Kontaktdaten des Pflegedienstes.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Rufen Sie heute bei der Pflegekasse an. Der Anspruch beginnt mit dem laufenden Monat – jeder Tag Zögern verschiebt ihn.
  2. Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen. Das ist die Grundlage für die 70-€-Regel.
  3. Beginnen Sie sofort mit dem Pflegetagebuch, damit bis zum Begutachtungstermin ein bis zwei dokumentierte Wochen vorliegen.
  4. Notieren Sie sich den Fristablauf. 25 Arbeitstage ab Eingang – danach entsteht Ihr Anspruch auf 70 € je begonnener Woche.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt – ein Formular ist nicht vorgeschrieben. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend Unterlagen zu.

Ab wann bekomme ich Geld?

Ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab der Begutachtung. Wird der Antrag am 30. eines Monats gestellt und der Pflegegrad drei Monate später bewilligt, zahlt die Pflegekasse rückwirkend ab diesem Monat.

Wie lange darf die Pflegekasse für die Entscheidung brauchen?

In der Regel 25 Arbeitstage ab Eingang des Antrags. Diese Frist umfasst das gesamte Verfahren: Weiterleitung an den Medizinischen Dienst, Terminvereinbarung, Begutachtung, Gutachten und Bescheid.

Was passiert, wenn die Pflegekasse die Frist überschreitet?

Dann muss sie nach § 18 Abs. 3b SGB XI 70 € für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung zahlen – spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Fristablauf. Das gilt nicht, wenn sie die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn bereits stationäre Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 vorliegt.

Gibt es kürzere Fristen in dringenden Fällen?

Ja. Fünf Arbeitstage gelten unter anderem im Krankenhaus, in der stationären Reha, im Hospiz und bei ambulanter Palliativversorgung. Zehn Arbeitstage gelten zu Hause, wenn Pflegezeit angekündigt oder Familienpflegezeit vereinbart wurde.

Wer führt die Begutachtung durch?

Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten MEDICPROOF. Die Begutachtung findet in der Regel zu Hause statt und dauert meist 45 bis 90 Minuten.

Kann ich den Antrag für jemand anderen stellen?

Ja, mit einer Vollmacht. Angehörige mit Vorsorgevollmacht oder gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer können den Antrag stellen und das Verfahren führen.

Muss ich ein Pflegetagebuch führen?

Vorgeschrieben ist es nicht, aber es ist das wirksamste Mittel zur Vorbereitung. Ein bis zwei Wochen dokumentierter Alltag zeigen dem Gutachter, wie viel Unterstützung tatsächlich nötig ist – gerade an schlechten Tagen.

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Quellen

  • § 18 SGB XI – Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • § 18 Abs. 3b SGB XI – Fristen und Zahlungspflicht bei Fristüberschreitung
  • § 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen und Leistungsbeginn
  • BMG, Begutachtungsfristen
  • BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Eine kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt sowie nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse.