Zum Inhalt springen
Klartext Pflege

Pflegegrad: Antrag, Stufen und Leistungen

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung Ihnen zustehen. Hier finden Sie alle Grade im Einzelnen, den Weg zum Antrag und was bei der Begutachtung zählt.

Alle Pflegegrade im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, was Ihnen je Pflegegrad zusteht. Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen einander aus – Sie wählen eines von beiden oder kombinieren beides anteilig. Alle übrigen Leistungen bestehen zusätzlich.

Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad, Stand 2026
Leistung Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) –347 €599 €800 €990 €
Pflegesachleistungen (monatlich) –796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131 €131 €131 €131 €131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (monatlich) 42 €42 €42 €42 €42 €
Hausnotruf (monatlich) bis 27 €bis 27 €bis 27 €bis 27 €bis 27 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) –721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) 131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (jährlich) –3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige –694 €1.198 €1.600 €1.980 €
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (je Maßnahme) bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €bis 4.180 €
Punkte in der Begutachtung 12,5 bis unter 2727 bis unter 47,547,5 bis unter 7070 bis unter 9090 bis 100
Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3) freiwillighalbjährlichhalbjährlichvierteljährlichvierteljährlich

Quelle: BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025

Wie der Pflegegrad ermittelt wird

Maßgeblich ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Bewertet wird nicht, welche Krankheit vorliegt, sondern wie selbstständig jemand den Alltag bewältigt. Sechs Module fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100 ein.

ModulInhaltGewichtung
1Mobilität10 %
2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 % *
3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 % *
4Selbstversorgung40 %
5Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen20 %
6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %

* Aus den Modulen 2 und 3 fließt nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtwertung ein – nicht beide.

Der Anspruch beginnt mit dem Monat der Antragstellung, nicht mit dem Datum der Begutachtung. Ein früher Antrag sichert daher bares Geld, selbst wenn der Termin erst Wochen später stattfindet.

Ratgeber zu diesem Thema