Pflegegrad 3: Alle Leistungen und Beträge im Überblick
Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 € Pflegegeld oder 1.497 € Pflegesachleistungen monatlich – oder eine Kombination aus beidem. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Pflegehilfsmittel und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Voraussetzung sind 47,5 bis unter 70 Punkte in der Begutachtung.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 3 auf einen Blick
| Leistung | Betrag | Zeitraum |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 € | monatlich |
| Pflegesachleistungen | 1.497 € | monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € | monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | monatlich |
| Tages- und Nachtpflege (teilstationär) | 1.357 € | monatlich |
| Vollstationäre Pflege | 1.319 € | monatlich |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsam) | 3.539 € | jährlich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € | je Maßnahme |
| Hausnotruf | bis 27,00 € | monatlich |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € | monatlich |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis 40 € | monatlich |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen einander aus – Sie wählen eines von beiden oder kombinieren sie anteilig. Alle übrigen Leistungen bestehen zusätzlich.
Was Ihnen im Jahr tatsächlich zusteht
| Leistung | Rechnung | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 599 € × 12 | 7.188 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € × 12 | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € × 12 | 504 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | Jahresbetrag | 3.539 € |
| Summe | 12.803 € |
Hinzu kommen einmalig bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie bis zu 324 € im Jahr für einen Hausnotruf (27,00 € × 12, erhöht zum 01.04.2026).
Wer ausschließlich das Pflegegeld abruft, nutzt von diesen 12.803 € gerade einmal 56 Prozent. Entlastungsbetrag und Jahresbetrag verfallen zum Jahresende, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.
Der Kipppunkt: Warum sich die Kombinationsleistung ab Pflegegrad 3 lohnt
Bei Pflegegrad 3 sind die Pflegesachleistungen mit 1.497 € zweieinhalbmal so hoch wie das Pflegegeld mit 599 €. Genau deshalb ist hier die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI interessant: Sie nutzen einen Teil der Sachleistungen für den Pflegedienst und erhalten den ungenutzten Rest anteilig als Pflegegeld.
Die Rechnung ist strikt prozentual. Nutzen Sie 40 Prozent der Sachleistungen, bleiben Ihnen 60 Prozent des Pflegegeldes.
Rechenbeispiel: Pflegedienst zweimal wöchentlich, Rest durch die Familie
| Position | Rechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Pflegesachleistungen genutzt (40 %) | 1.497 € × 0,40 | 598,80 € |
| Verbleibendes Pflegegeld (60 %) | 599 € × 0,60 | 359,40 € |
| Gesamtwert monatlich | 958,20 € |
Zum Vergleich: Reines Pflegegeld brächte 599 €. Die Kombination bringt in diesem Beispiel also 359,20 € mehr Gegenwert pro Monat – vorausgesetzt, Sie brauchen die Leistung des Pflegedienstes ohnehin.
Wichtig: Sachleistungen sind zweckgebunden und fließen direkt an den Pflegedienst. Nur das Pflegegeld steht frei zur Verfügung.
Der Topf, den fast niemand nennt: Ihre Rente
Pflegen Sie einen Angehörigen, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung ein – zusätzlich zu allen bisher genannten Leistungen und ohne dass Sie dafür etwas abgeben müssen.
| Pflegegrad | Rentenbeitrag monatlich bis zu | Im Jahr |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 198,62 € | 2.383,44 € |
| Pflegegrad 3 | 316,32 € | 3.795,84 € |
| Pflegegrad 4 | 514,94 € | 6.179,28 € |
| Pflegegrad 5 | 735,63 € | 8.827,56 € |
Die Voraussetzungen nach § 44 SGB XI: Sie pflegen mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2, und Sie sind daneben nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig.
Der genaue Betrag hängt davon ab, welche Leistungsart bezogen wird – bei reinem Pflegegeld fällt er höher aus als bei überwiegender Sachleistung. Zusätzlich zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von 51,42 € monatlich.
Voraussetzungen: 47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Maßgeblich ist das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
Bewertet werden sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung:
| Modul | Inhalt | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 % * |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % * |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
* Aus den Modulen 2 und 3 fließt nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtwertung ein.
| Pflegegrad | Punkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 |
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie die Kombinationsleistung. Ab Pflegegrad 3 ist der Abstand zwischen Pflegegeld und Sachleistungen so groß, dass sich die Mischung oft deutlich mehr lohnt als reines Pflegegeld.
- Melden Sie die Pflegetätigkeit der Pflegekasse. Die Rentenbeiträge nach § 44 SGB XI fließen nicht automatisch – dafür ist ein Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht nötig.
- Nutzen Sie Entlastungsbetrag und Jahresbetrag aus. Beide verfallen zum 31.12. und machen zusammen über 5.000 € im Jahr aus.
- Denken Sie an die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Bis zu 4.180 € je Maßnahme – etwa für eine bodengleiche Dusche, einen Treppenlift oder das Verbreitern von Türen.
Häufige Fragen
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?
599 € Pflegegeld monatlich, wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistungen im Wert von 1.497 € monatlich, wenn ein Pflegedienst kommt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Hinzu kommen 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 3?
Pflegegrad 3 wird ab 47,5 bis unter 70 gewichteten Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben. Das entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Wie viel steht mir bei Pflegegrad 3 im Jahr insgesamt zu?
Rechnerisch bis zu 12.803 € pro Jahr: 7.188 € Pflegegeld, 1.572 € Entlastungsbetrag, 504 € Pflegehilfsmittel und 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Hinzu kommen einmalig bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?
Ja. Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse je nach bezogener Leistungsart bis zu 316,32 € monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung der Pflegeperson ein – das sind bis zu 3.795,84 € im Jahr. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen pflegen und nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3?
Pflegegrad 2 liegt bei 27 bis unter 47,5 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5 bis unter 70 Punkten. Das Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 €, die Pflegesachleistungen von 796 € auf 1.497 € – also fast auf das Doppelte.
Muss ich bei Pflegegrad 3 einen Beratungseinsatz machen?
Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI halbjährlich verpflichtend. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Kann ich mit Pflegegrad 3 in ein Pflegeheim?
Ja. Die Pflegekasse zahlt dann 1.319 € monatlich zur vollstationären Pflege. Den darüber hinausgehenden Eigenanteil tragen Sie selbst; zusätzlich gibt es nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge.
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Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Eine kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt sowie nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse.