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Klartext Pflege

Pflegehilfsmittel: Anspruch, Liste und Antrag

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu – ohne Zuzahlung. Hier erfahren Sie, was dazugehört und wie Sie den Anspruch geltend machen.

Zwei Arten von Pflegehilfsmitteln – zwei verschiedene Regeln

Der Begriff umfasst zwei Gruppen, die unterschiedlich abgerechnet werden. Das ist der häufigste Grund für Missverständnisse.

Zum Verbrauch bestimmt Technisch und sonstige
Beispiele Handschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel Pflegebett, Rollstuhl, Hausnotruf, Lagerungshilfen
Betrag 42 € monatlich 100 % der Kosten
Zuzahlung keine 10 %, höchstens 25 € je Hilfsmittel
Ab Pflegegrad 1 1
Nicht genutzt verfällt zum Monatsende entfällt – Einzelbewilligung

Quelle: BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025

Technische Pflegehilfsmittel werden häufig leihweise überlassen. Dann entfällt die Zuzahlung ganz. Fragen Sie danach, bevor Sie einem Kauf zustimmen.

Nicht dazu gehören Inkontinenzprodukte. Windeln, Vorlagen und Pants sind Hilfsmittel der Krankenkasse, werden ärztlich verordnet und laufen über ein eigenes Budget – nicht über die 42 € der Pflegekasse.

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