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Klartext Pflege

Pflegegrad 2: Alle Leistungen und Beträge im Überblick

Kurz und direkt

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 347 € Pflegegeld oder 796 € Pflegesachleistungen monatlich – oder eine Kombination aus beidem. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Pflegehilfsmittel und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Voraussetzung sind 27 bis unter 47,5 Punkte in der Begutachtung.

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 auf einen Blick

Leistung Betrag Zeitraum
Pflegegeld 347 € monatlich
Pflegesachleistungen 796 € monatlich
Entlastungsbetrag 131 € monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich
Tages- und Nachtpflege (teilstationär) 721 € monatlich
Vollstationäre Pflege 805 € monatlich
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsam) 3.539 € jährlich
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme
Hausnotruf bis 27,00 € monatlich
Wohngruppenzuschuss 224 € monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis 40 € monatlich

Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen einander aus – Sie wählen eines von beiden oder kombinieren sie anteilig. Alle übrigen Leistungen bestehen zusätzlich.

Was Ihnen im Jahr tatsächlich zusteht

Die meisten Übersichten nennen nur die Monatsbeträge. Interessanter ist die Jahressumme – denn genau hier verschenken Familien Geld, weil einzelne Töpfe schlicht vergessen werden.

Leistung Rechnung Jahresbetrag
Pflegegeld 347 € × 12 4.164 €
Entlastungsbetrag 131 € × 12 1.572 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € × 12 504 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Jahresbetrag 3.539 €
Summe 9.779 €

Hinzu kommen einmalig bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie bis zu 324 € im Jahr für einen Hausnotruf (27,00 € × 12, erhöht zum 01.04.2026).

Wer nur das Pflegegeld abruft, nutzt von diesen 9.779 € gerade einmal 43 Prozent. Der Entlastungsbetrag und der Jahresbetrag für Verhinderungspflege verfallen zum Jahresende, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen: 27 bis unter 47,5 Punkte

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Maßgeblich ist das Ergebnis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Bewertet werden sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung:

Modul Inhalt Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 %
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (mit Modul 2 verrechnet)
4 Selbstversorgung 40 %
5 Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Aus den Modulen 2 und 3 fließt nur der höhere Wert in die Gesamtbewertung ein. Die gewichtete Summe ergibt die Punktzahl:

Punkte Pflegegrad
12 bis unter 27 Pflegegrad 1
27 bis unter 47,5 Pflegegrad 2
47,5 bis unter 70 Pflegegrad 3
70 bis unter 90 Pflegegrad 4
90 bis 100 Pflegegrad 5

Das Modul Selbstversorgung wiegt mit 40 Prozent am schwersten. Wer hier gut abschneidet, aber im Alltag dennoch stark eingeschränkt ist, landet oft knapp unter der Schwelle – ein häufiger Grund für einen Widerspruch.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren

Sie müssen sich nicht entscheiden. Bei der Kombinationsleistung nutzen Sie einen Teil der Sachleistungen und erhalten den ungenutzten Rest anteilig als Pflegegeld.

Die Rechnung ist einfacher, als sie klingt: Verbrauchen Sie X Prozent der Sachleistungen, bekommen Sie (100 − X) Prozent des Pflegegeldes.

Rechenbeispiel: Pflegedienst kommt zweimal pro Woche

Position Rechnung Betrag
Sachleistungsanspruch 796 €
davon genutzt (Pflegedienst) 398 €
Ausschöpfung 398 € ÷ 796 € 50 %
Restanspruch Pflegegeld 50 % von 347 € 173,50 €
Gesamtwert der Leistung 398 € + 173,50 € 571,50 €

Statt sich auf 347 € Pflegegeld festzulegen, erhält die Familie hier Pflege im Wert von 398 € – und zusätzlich 173,50 € in bar.

Wichtig: Die Entscheidung bindet Sie für sechs Monate. Prüfen Sie den tatsächlichen Bedarf daher vor der Festlegung.

Der Beratungseinsatz ist Pflicht

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, müssen Sie bei Pflegegrad 2 halbjährlich einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Ein zugelassener Pflegedienst oder eine Beratungsstelle kommt dafür zu Ihnen nach Hause. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Der Termin ist keine Kontrolle im negativen Sinn, sondern Ihr Anspruch auf fachliche Unterstützung. Versäumen Sie ihn jedoch, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Rufen Sie den Entlastungsbetrag ab. 131 € monatlich sind zweckgebunden – etwa für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge verfallen, können aber innerhalb des Kalenderjahres angespart und bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.
  2. Beantragen Sie die Pflegehilfsmittel. 42 € monatlich kosten Sie nichts und werden dennoch von vielen Berechtigten nie abgerufen.
  3. Planen Sie die Verhinderungspflege früh. Der Jahresbetrag von 3.539 € verfällt zum Jahresende.
  4. Prüfen Sie einen Widerspruch, wenn die Punktzahl knapp unter 47,5 lag. Zwischen Pflegegrad 2 und 3 liegen allein beim Pflegegeld 252 € monatlich.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 2?

347 € Pflegegeld monatlich, wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistungen im Wert von 796 € monatlich, wenn ein Pflegedienst kommt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Hinzu kommen 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel.

Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 wird ab 27 bis unter 47,5 gewichteten Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben. Das entspricht einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Wie viel steht mir bei Pflegegrad 2 im Jahr insgesamt zu?

Rechnerisch bis zu 9.779 € pro Jahr: 4.164 € Pflegegeld, 1.572 € Entlastungsbetrag, 504 € Pflegehilfsmittel und 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Hinzu kommen einmalig bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.

Bekomme ich bei Pflegegrad 2 einen Zuschuss für den Treppenlift?

Ja. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme – etwa für einen Treppenlift, eine bodengleiche Dusche oder das Verbreitern von Türen.

Muss ich bei Pflegegrad 2 einen Beratungseinsatz machen?

Ja, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI halbjährlich verpflichtend. Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad 1 und 2?

Pflegegrad 1 (12 bis unter 27 Punkte) gibt kein Pflegegeld, sondern im Wesentlichen den Entlastungsbetrag. Erst ab Pflegegrad 2 bestehen Ansprüche auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Kann ich mit Pflegegrad 2 in ein Pflegeheim?

Ja. Die Pflegekasse zahlt dann 805 € monatlich zur vollstationären Pflege. Den darüber hinausgehenden Eigenanteil tragen Sie selbst – er liegt im Bundesdurchschnitt deutlich höher.

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Quellen

  • § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  • § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
  • § 37 SGB XI – Pflegegeld, § 37 Abs. 3 – Beratungseinsatz
  • § 39 SGB XI – Verhinderungspflege
  • § 40 Abs. 2 SGB XI – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €)
  • § 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (4.180 €)
  • § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag (131 €)

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Eine kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt sowie nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse.