Pflegegrad 1: Welche Leistungen es gibt – und ob sich der Antrag lohnt
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Sie erhalten aber 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel monatlich sowie bis zu 4.180 € für den Umbau der Wohnung – zusammen rund 2.400 € im Jahr. Voraussetzung sind 12,5 bis unter 27 Punkte in der Begutachtung.
Was es bei Pflegegrad 1 gibt – und was nicht
Pflegegrad 1 ist der einzige Pflegegrad mit einem grundlegend anderen Leistungskatalog. Die Geldleistungen der häuslichen Pflege greifen hier noch nicht.
| Leistung | Bei Pflegegrad 1 |
|---|---|
| Pflegegeld | nein – erst ab Pflegegrad 2 |
| Pflegesachleistungen | nein – erst ab Pflegegrad 2 |
| Verhinderungspflege | nein – erst ab Pflegegrad 2 |
| Kurzzeitpflege | nein – erst ab Pflegegrad 2 |
| Tages- und Nachtpflege | nein – erst ab Pflegegrad 2 |
| Rentenbeiträge für die Pflegeperson | nein – erst ab Pflegegrad 2 |
| Entlastungsbetrag | ja – 131 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | ja – 42 € monatlich |
| Hausnotruf | ja – bis 27,00 € monatlich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | ja – bis 4.180 € je Maßnahme |
| Vollstationäre Pflege | ja – 131 € monatlich |
| Wohngruppenzuschuss | ja – 224 € monatlich |
| Pflegeberatung nach § 7a SGB XI | ja – kostenlos |
| Pflegekurse für Angehörige | ja – kostenlos |
Was das in Euro bedeutet
| Leistung | Rechnung | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | 131 € × 12 | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € × 12 | 504 € |
| Hausnotruf | 27 € × 12 | 324 € |
| Summe laufend | 2.400 € |
Dazu einmalig bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – je Maßnahme, nicht je Leben. Ein späterer Umbau kann erneut bezuschusst werden.
Lohnt sich der Antrag?
Diese Frage stellen sich viele, weil „kein Pflegegeld“ nach „kein Geld“ klingt. Die Rechnung sagt etwas anderes.
Einem Antragsaufwand von wenigen Stunden – Antrag bei der Pflegekasse, ein Begutachtungstermin zu Hause – stehen rund 2.400 € jährlich gegenüber, dazu der Zuschuss für den Wohnungsumbau. Allein die 42 € für Pflegehilfsmittel decken in der Praxis Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Schutzschürzen vollständig ab.
Drei weitere Punkte, die in der Rechnung oft fehlen:
- Pflegegrad 1 ist die Eintrittskarte. Verschlechtert sich der Zustand, ist die Höherstufung ein deutlich kürzerer Weg als ein Erstantrag – die Pflegekasse kennt den Fall bereits.
- Der Anspruch beginnt mit dem Antragsmonat, nicht mit der Begutachtung. Wer zögert, verschenkt rückwirkend nichts – aber jeden Monat des Wartens.
- Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist kostenlos und steht Ihnen unabhängig vom Pflegegrad zu.
Der Entlastungsbetrag: 131 € mit Bedingungen
Der Entlastungsbetrag ist bei Pflegegrad 1 die mit Abstand wichtigste Leistung – und zugleich die am häufigsten verfallene. Zwei Regeln erklären warum:
- Er wird nicht bar ausgezahlt. Sie gehen in Vorleistung oder lassen direkt abrechnen und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein.
- Er ist zweckgebunden. Zulässig sind nach § 45b SGB XI anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie Leistungen ambulanter Pflegedienste. Bei Pflegegrad 1 dürfen zusätzlich auch Leistungen der körperbezogenen Pflege abgerechnet werden – eine Besonderheit, die für die höheren Pflegegrade so nicht gilt.
Nicht genutzte Beträge sind bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragbar. Danach verfallen sie endgültig.
Daraus ergibt sich eine Besonderheit, die sich planen lässt: Wer den Entlastungsbetrag ein ganzes Jahr lang nicht abruft, verfügt im ersten Halbjahr des Folgejahres über bis zu 2.358 € – nämlich 1.572 € aus dem Vorjahr plus 786 € aus den ersten sechs Monaten. Für eine größere Entlastung wie eine mehrwöchige Betreuung lässt sich dieser Topf also gezielt ansparen.
Voraussetzungen: 12,5 bis unter 27 Punkte
Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
| Pflegegrad | Punkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 |
Bewertet werden sechs Module: Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %, es zählt der höhere Wert), Selbstversorgung (40 %), Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 %) und Gestaltung des Alltagslebens (15 %).
Was Sie jetzt tun sollten
- Rufen Sie den Entlastungsbetrag ab. 1.572 € im Jahr sind der größte Posten – und der, der am häufigsten ungenutzt verfällt. Die Übertragungsfrist endet am 30. Juni des Folgejahres.
- Beantragen Sie die Pflegehilfsmittel. 42 € monatlich, ohne Zuzahlung, ab Pflegegrad 1.
- Prüfen Sie den Umbauzuschuss, bevor Sie eine Maßnahme beauftragen. Der Zuschuss muss vorher bewilligt sein.
- Beobachten Sie die Reformpläne. Sollte das PNOG in der heutigen Entwurfsfassung Gesetz werden, entfiele der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 ersatzlos – und damit rund zwei Drittel des laufenden Anspruchs.
Häufige Fragen
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?
Kein Pflegegeld. Sie erhalten 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich sowie einen Zuschuss zum Hausnotruf von 27 € monatlich. Das sind rund 2.400 € im Jahr, zusätzlich bis zu 4.180 € einmalig für den Umbau der Wohnung.
Lohnt sich der Antrag auf Pflegegrad 1 überhaupt?
In der Regel ja. Rund 2.400 € jährlich plus bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stehen einem überschaubaren Antragsaufwand gegenüber. Außerdem ist Pflegegrad 1 die Grundlage für eine spätere Höherstufung.
Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 besteht stattdessen Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich.
Steht mir bei Pflegegrad 1 Verhinderungspflege zu?
Nein. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € gilt daher bei Pflegegrad 1 nicht.
Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?
Für zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie Leistungen ambulanter Pflegedienste. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet.
Wird der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 gestrichen?
Der PNOG-Entwurf vom 03.06.2026 sieht das vor. Beschlossen ist es nicht: Ein Kabinettsbeschluss steht aus, und erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt würde die Änderung gelten.
Welche Punkte braucht man für Pflegegrad 1?
12,5 bis unter 27 gewichtete Punkte im Begutachtungsverfahren. Das entspricht einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
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Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 28a SGB XI – Leistungen bei Pflegegrad 1
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (PNOG), BMG, 03.06.2026
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Eine kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt sowie nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse.