Pflegegrad 4: Alle Leistungen und Beträge im Überblick
Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie 800 € Pflegegeld oder 1.859 € Pflegesachleistungen monatlich – oder eine Kombination aus beidem. Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, 42 € für Pflegehilfsmittel und 3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Voraussetzung sind 70 bis unter 90 Punkte in der Begutachtung.
Alle Leistungen bei Pflegegrad 4 auf einen Blick
| Leistung | Betrag | Zeitraum |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 € | monatlich |
| Pflegesachleistungen | 1.859 € | monatlich |
| Entlastungsbetrag | 131 € | monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € | monatlich |
| Tages- und Nachtpflege (teilstationär) | 1.685 € | monatlich |
| Vollstationäre Pflege | 1.855 € | monatlich |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (gemeinsam) | 3.539 € | jährlich |
| Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | bis 4.180 € | je Maßnahme |
| Hausnotruf | bis 27,00 € | monatlich |
| Wohngruppenzuschuss | 224 € | monatlich |
| Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) | bis 40 € | monatlich |
Pflegegeld und Pflegesachleistungen schließen einander aus – Sie wählen eines von beiden oder kombinieren sie anteilig. Alle übrigen Leistungen bestehen zusätzlich.
Was Ihnen im Jahr tatsächlich zusteht
| Leistung | Rechnung | Jahresbetrag |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 800 € × 12 | 9.600 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € × 12 | 1.572 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € × 12 | 504 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | Jahresbetrag | 3.539 € |
| Summe | 15.215 € |
Hinzu kommen einmalig bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie bis zu 324 € im Jahr für einen Hausnotruf.
Wer ausschließlich das Pflegegeld abruft, nutzt von diesen 15.215 € rund 63 Prozent.
Das Missverständnis beim Eigenanteil im Pflegeheim
Viele Familien gehen davon aus, dass ein höherer Pflegegrad im Heim auch einen höheren Eigenanteil bedeutet. Das Gegenteil ist der Fall – und das ist gesetzlich so gewollt.
Seit der Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben pflegebedingten Eigenanteil. Was sich unterscheidet, ist allein der Betrag, den die Pflegekasse dazugibt:
| Pflegegrad | Leistung der Pflegekasse |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Ihr eigener Anteil bleibt gleich – die Kasse übernimmt bei Pflegegrad 4 schlicht mehr.
Was Sie tatsächlich zahlen
Der Eigenanteil besteht nicht nur aus Pflege. Er setzt sich zusammen aus dem EEE, den Investitionskosten der Einrichtung, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Ausbildungsumlage.
Im Bundesdurchschnitt zahlen Pflegebedürftige im ersten Jahr 3.364 € monatlich aus eigener Tasche – 256 € mehr als im Vorjahr. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich:
| Bundesland | Eigenanteil im ersten Jahr |
|---|---|
| Bremen | 3.761 € |
| Saarland | 3.695 € |
| Bundesdurchschnitt | 3.364 € |
| Sachsen-Anhalt | 2.891 € |
Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Bundesland liegen rund 870 € im Monat.
Der Leistungszuschlag senkt diesen Betrag mit der Zeit
Auf den pflegebedingten Teil des Eigenanteils zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschlag, der mit der Verweildauer steigt:
| Dauer im Heim | Leistungszuschlag |
|---|---|
| ab dem 1. Monat | 15 % |
| nach 12 Monaten | 30 % |
| nach 24 Monaten | 50 % |
| nach 36 Monaten | 75 % |
Deshalb nennt die Statistik ausdrücklich das erste Jahr: Ab dem 13. Monat sinkt der Eigenanteil spürbar. Der Zuschlag gilt nur für den pflegebedingten Anteil – Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt.
Rentenbeiträge für die Pflegeperson
Pflegen Sie einen Angehörigen mit Pflegegrad 4 zu Hause, zahlt die Pflegekasse bis zu 514,94 € monatlich in Ihre gesetzliche Rentenversicherung ein – 6.179,28 € im Jahr.
Die Voraussetzungen nach § 44 SGB XI: mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen Pflege, daneben höchstens 30 Stunden wöchentliche Erwerbstätigkeit. Hinzu kommen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 51,42 € monatlich.
Voraussetzungen: 70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
| Pflegegrad | Punkte |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 |
Was Sie jetzt tun sollten
- Vergleichen Sie Heime im Nachbar-Bundesland, wenn ein Umzug infrage kommt. Bei bis zu 870 € Unterschied im Monat lohnt der Blick über die Landesgrenze.
- Fragen Sie nach dem Leistungszuschlag. Er wird automatisch gewährt, aber prüfen Sie auf der Heimrechnung, ob die richtige Stufe angesetzt ist.
- Melden Sie die Pflegetätigkeit der Pflegekasse. Über 6.000 € Rentenbeiträge im Jahr fließen nur, wenn der Fragebogen zur Versicherungspflicht ausgefüllt ist.
- Nutzen Sie Entlastungsbetrag und Jahresbetrag aus. Beide verfallen und machen zusammen über 5.000 € im Jahr aus.
Häufige Fragen
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?
800 € Pflegegeld monatlich, wenn Angehörige pflegen, oder Pflegesachleistungen im Wert von 1.859 € monatlich, wenn ein Pflegedienst kommt. Beides lässt sich als Kombinationsleistung mischen. Hinzu kommen 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel.
Welche Voraussetzungen gelten für Pflegegrad 4?
Pflegegrad 4 wird ab 70 bis unter 90 gewichteten Punkten im Begutachtungsverfahren vergeben. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
Wie viel steht mir bei Pflegegrad 4 im Jahr insgesamt zu?
Rechnerisch bis zu 15.215 € pro Jahr: 9.600 € Pflegegeld, 1.572 € Entlastungsbetrag, 504 € Pflegehilfsmittel und 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Hinzu kommen einmalig bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Was zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 im Pflegeheim?
1.855 € monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen. Den Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und Ausbildungsumlage tragen Sie selbst – im Bundesdurchschnitt 3.364 € monatlich im ersten Jahr.
Ist der Eigenanteil bei Pflegegrad 4 höher als bei Pflegegrad 2?
Nein. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist innerhalb eines Pflegeheims für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Weil die Pflegekasse bei höheren Pflegegraden mehr übernimmt, zahlen Sie bei Pflegegrad 4 also nicht mehr als bei Pflegegrad 2.
Zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?
Ja. Bei Pflegegrad 4 zahlt die Pflegekasse je nach bezogener Leistungsart bis zu 514,94 € monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung der Pflegeperson ein – bis zu 6.179,28 € im Jahr.
Wie oft ist bei Pflegegrad 4 ein Beratungseinsatz nötig?
Vierteljährlich, wenn Sie Pflegegeld beziehen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI häufiger vorgeschrieben als bei Pflegegrad 2 und 3.
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Quellen
- § 15 SGB XI – Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
- § 36 SGB XI – Pflegesachleistung
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung bei vollstationärer Pflege
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag
- BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025
- vdek, Pressemitteilung zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege, 14.07.2026
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Eine kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt sowie nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse.