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Klartext Pflege

Pflegeheim-Kosten: Eigenanteil, Zuschläge und wer zahlt

Kurz und direkt

Im ersten Jahr zahlen Heimbewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 € monatlich aus eigener Tasche – 256 € mehr als im Vorjahr. Überraschend für viele: Dieser Eigenanteil ist im selben Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Mit der Verweildauer sinkt er durch gestaffelte Leistungszuschläge.

Was ein Heimplatz tatsächlich kostet

Im ersten Jahr zahlen Bewohnerinnen und Bewohner im Bundesdurchschnitt 3.364 € monatlich aus eigener Tasche – 256 € mehr als im Vorjahr.

Dazu kommt, was die Pflegekasse übernimmt. Zusammen ergibt das die Gesamtkosten des Platzes:

Pflegegrad Leistung der Pflegekasse + Eigenanteil (Ø) Heimkosten insgesamt
Pflegegrad 1 131 € 3.364 € rund 3.495 €
Pflegegrad 2 805 € 3.364 € rund 4.169 €
Pflegegrad 3 1.319 € 3.364 € rund 4.683 €
Pflegegrad 4 1.855 € 3.364 € rund 5.219 €
Pflegegrad 5 2.096 € 3.364 € rund 5.460 €

Der Punkt, den fast niemand erwartet

Viele Familien gehen davon aus, dass ein höherer Pflegegrad im Heim auch mehr kostet. Das Gegenteil ist der Fall – und es ist gesetzlich so gewollt.

Seit Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) zahlen alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Hauses mit Pflegegrad 2 bis 5 denselben pflegebedingten Eigenanteil. Steigt der Pflegegrad, steigt allein der Anteil der Pflegekasse.

Praktisch heißt das: Eine Höherstufung im Heim kostet Sie nichts – sie entlastet Sie. Wer im Heim lebt und dessen Zustand sich verschlechtert, sollte die Höherstufung also unbedingt beantragen.

Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt

Der Eigenanteil ist nicht nur Pflege. Er besteht aus vier Teilen:

Bestandteil Wird bezuschusst?
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (Pflege) ja, durch die Leistungszuschläge
Investitionskosten der Einrichtung nein
Unterkunft und Verpflegung nein
Ausbildungsumlage (derzeit Ø rund 128 € monatlich) nein

Das ist wichtig für die nächste Rechnung: Die Zuschläge greifen nur beim ersten Posten.

Warum der Eigenanteil mit der Zeit sinkt

Auf den pflegebedingten Teil zahlt die Pflegeversicherung einen Zuschlag, der mit der Verweildauer steigt:

Dauer im Heim Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil
ab dem 1. Monat 15 %
nach 12 Monaten 30 %
nach 24 Monaten 50 %
nach 36 Monaten 75 %

Genau deshalb nennt die Statistik ausdrücklich das erste Jahr: Dort ist der Zuschlag mit 15 Prozent am niedrigsten. Ab dem 13. Monat verdoppelt er sich, und der Eigenanteil sinkt spürbar.

Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt – sie steigen eher, als dass sie sinken.

Prüfen Sie die Heimrechnung daraufhin. Der Zuschlag wird automatisch gewährt, aber ob die richtige Stufe angesetzt ist, sollten Sie nach 12, 24 und 36 Monaten kontrollieren. Maßgeblich ist die Dauer des Aufenthalts, nicht das Kalenderjahr.

Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind gewaltig

Bundesland Eigenanteil im ersten Jahr
Bremen 3.761 €
Saarland 3.695 €
Bundesdurchschnitt 3.364 €
Sachsen-Anhalt 2.891 €

Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Bundesland liegen rund 870 € im Monat – über 10.000 € im Jahr.

Ein Umzug über die Landesgrenze kann sich damit rechnen, wenn ohnehin kein Platz in der Nähe frei ist. Dem steht der wichtigste nicht-finanzielle Faktor entgegen: die Entfernung zur Familie. Wer seltener besucht wird, weil die Fahrt zu weit ist, zahlt einen anderen Preis.

Wenn Rente und Vermögen nicht reichen

Reicht das eigene Einkommen nicht, kommt Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht. Geprüft werden zunächst Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person selbst.

Für Kinder gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (in Kraft seit 01.01.2020) eine wichtige Grenze: Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € wird ein Kind zum Elternunterhalt herangezogen.

Drei Details, die diese Regel stärker machen, als viele annehmen:

Für über 90 Prozent der Familien ist das Thema Elternunterhalt damit erledigt. Lassen Sie sich von einer pauschalen Auskunftsaufforderung des Sozialamts also nicht verunsichern.

Stellen Sie den Antrag auf Hilfe zur Pflege frühzeitig. Geleistet wird in der Regel erst ab Antragstellung, nicht rückwirkend.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Fragen Sie nach der Aufschlüsselung des Eigenanteils – EEE, Investitionskosten, Unterkunft und Verpflegung, Ausbildungsumlage getrennt. Nur so lassen sich Heime vergleichen.
  2. Beantragen Sie die Höherstufung, wenn sich der Zustand verschlechtert. Im Heim kostet sie Sie nichts und senkt Ihren Anteil.
  3. Kontrollieren Sie den Leistungszuschlag nach 12, 24 und 36 Monaten auf der Rechnung.
  4. Vergleichen Sie über die Landesgrenze, wenn ein Umzug ohnehin ansteht – bis zu 870 € im Monat Unterschied.
  5. Stellen Sie den Antrag auf Hilfe zur Pflege rechtzeitig, wenn absehbar ist, dass die Mittel nicht reichen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 € monatlich, 256 € mehr als im Vorjahr. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß: Bremen liegt bei 3.761 €, Sachsen-Anhalt bei 2.891 €.

Ist der Eigenanteil bei höherem Pflegegrad höher?

Nein. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist innerhalb eines Heims für die Pflegegrade 2 bis 5 identisch. Was sich unterscheidet, ist allein der Betrag, den die Pflegekasse dazugibt.

Was zahlt die Pflegekasse im Pflegeheim?

131 € bei Pflegegrad 1, 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5 – jeweils monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen.

Woraus besteht der Eigenanteil?

Aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für Pflege, den Investitionskosten der Einrichtung, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Ausbildungsumlage – diese liegt derzeit bei durchschnittlich rund 128 € monatlich.

Sinkt der Eigenanteil mit der Zeit?

Ja. Auf den pflegebedingten Teil zahlt die Pflegeversicherung Leistungszuschläge: 15 Prozent ab dem ersten Monat, 30 Prozent nach 12 Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten.

Was ist, wenn Rente und Vermögen nicht reichen?

Dann kommt Hilfe zur Pflege vom Sozialamt in Betracht. Geprüft werden Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person. Für Kinder gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz eine Grenze von 100.000 € Jahresbruttoeinkommen – je Kind, ohne Anrechnung des Ehepartnereinkommens. Darunter besteht keine Auskunftspflicht.

Warum nennt die Statistik ausdrücklich das erste Jahr?

Weil der Leistungszuschlag im ersten Jahr mit 15 Prozent am niedrigsten ist. Ab dem 13. Monat steigt er auf 30 Prozent, sodass der Eigenanteil spürbar sinkt.

Lohnt sich ein Heim im Nachbarbundesland?

Rechnerisch oft ja. Zwischen dem teuersten und dem günstigsten Bundesland liegen rund 870 € monatlich, also über 10.000 € im Jahr. Dem steht aber die Entfernung zur Familie gegenüber.

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Quellen

  • § 43 SGB XI – Inhalt der Leistung bei vollstationärer Pflege
  • § 43c SGB XI – Begrenzung des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen
  • Angehörigen-Entlastungsgesetz, in Kraft seit 01.01.2020
  • vdek, Pressemitteilung zu den Eigenanteilen in der stationären Pflege, 14.07.2026
  • BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Eine kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt sowie nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse.