Barrierefreies Bad: Kosten, Maße und Zuschüsse 2026
Eine bodengleiche Dusche statt Badewanne kostet 3.000 bis 8.000 €, ein Komplettumbau 12.000 bis 25.000 €. Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme – beim Duschumbau sind das oft rund 70 Prozent. Der KfW-Zuschuss 455-B nimmt derzeit keine Anträge mehr an.
Was ein barrierefreies Bad kostet
| Umbau | Kosten |
|---|---|
| Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein | 3.000 – 8.000 € |
| Bodengleiche Dusche komplett (Ablauf, Abdichtung, Fliesen, Glasabtrennung) | 4.500 – 6.500 € |
| Komplettumbau barrierefreies Bad | 12.000 – 25.000 € |
| Komplettsanierung, Bad mit rund 8 m² | 12.000 – 24.000 € |
| Haltegriffe, WC-Erhöhung, kleine Anpassungen | wenige hundert Euro |
Der wichtigste Satz für die Planung: Sie müssen nicht alles umbauen. In den meisten Fällen scheitert der Alltag an einem einzigen Punkt – dem Wannenrand. Den zu beseitigen kostet einen Bruchteil eines Komplettumbaus und löst das eigentliche Problem.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
| Gewerk | Anteil an den Gesamtkosten |
|---|---|
| Fliesenarbeiten | rund 30 % |
| Sanitärobjekte | rund 25 % |
| Installation Wasser und Abwasser | rund 20 % |
| Elektroarbeiten | rund 10 % |
| Sonstiges | rund 15 % |
Diese Aufteilung ist nicht nur informativ – sie entscheidet später über Ihre Steuerermäßigung. Denn absetzbar ist nur der Lohnanteil, nicht das Material. Die Sanitärobjekte, also rund ein Viertel der Rechnung, fallen dabei heraus.
Die Maße nach DIN 18040-2
| Barrierefrei | Rollstuhlgerecht („R“) | |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche vor jedem Objekt | 120 × 120 cm | 150 × 150 cm |
| WC-Sitzhöhe | 46 – 48 cm | 46 – 48 cm |
| Dusche | schwellenlos | schwellenlos |
| Wände für Haltegriffe | tragfähig | tragfähig |
Der Punkt, der kleine Bäder rettet
Viele geben auf, weil sie rechnen: drei Objekte × 120 × 120 cm – das passt nie. Muss es auch nicht.
Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. Sie brauchen nicht vor jedem Objekt eine eigene Fläche, sondern insgesamt genug Raum zum Rangieren. Eine Fläche vor WC, Waschbecken und Dusche kann dieselbe sein. Damit werden auch Bäder von fünf oder sechs Quadratmetern realistisch.
Der zweite oft übersehene Punkt: Haltegriffe brauchen tragfähige Wände. Leichtbauwände müssen dafür verstärkt werden – das gehört in die Planung, nicht in die Nachbesserung.
Was die Pflegekasse zahlt
Der Badumbau ist eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI: bis zu 4.180 € je Maßnahme, bereits ab Pflegegrad 1.
Wie stark das durchschlägt, hängt vom Umfang ab:
Beispiel 1: Badewanne raus, bodengleiche Dusche rein – 6.000 €
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umbaukosten | 6.000 € |
| abzüglich Zuschuss der Pflegekasse | − 4.180 € |
| Zwischensumme | 1.820 € |
| abzüglich Steuerermäßigung (20 % von 2.500 € Lohnanteil) | − 500 € |
| Effektiv zu zahlen | 1.320 € |
Der Zuschuss deckt hier rund 70 Prozent.
Beispiel 2: Komplettumbau – 15.000 €
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umbaukosten | 15.000 € |
| abzüglich Zuschuss der Pflegekasse | − 4.180 € |
| Zwischensumme | 10.820 € |
| abzüglich Steuerermäßigung (Höchstbetrag) | − 1.200 € |
| Effektiv zu zahlen | 9.620 € |
Hier deckt der Zuschuss nur noch 28 Prozent. Das ist das stärkste Argument für den kleinen Umbau: Derselbe Zuschuss erledigt beim Duschumbau fast die ganze Rechnung.
Leben zwei anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, verdoppelt sich der Zuschuss auf 8.360 €. Beim Komplettumbau über 15.000 € sind das 56 statt 28 Prozent.
Zwei Steuer-Details, die Geld wert sind
Der Höchstbetrag ist schneller erreicht, als Sie denken. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Rechnerisch ist der Deckel also bei 6.000 € Lohnkosten erreicht – bei einem Komplettumbau praktisch immer. Sie bekommen dann die vollen 1.200 €, aber eben auch nicht mehr.
Der Höchstbetrag gilt pro Kalenderjahr. Wer ohnehin in zwei Etappen umbaut – etwa im Herbst die Dusche und im Frühjahr das WC – und beide Rechnungen in verschiedenen Kalenderjahren bezahlt, kann den Höchstbetrag zweimal nutzen: 2.400 € statt 1.200 €.
Damit das trägt, müssen Leistung und Zahlung tatsächlich in die jeweiligen Jahre fallen. Und es gelten dieselben Bedingungen wie immer: Arbeits- und Materialkosten müssen auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein, und es muss überwiesen werden. Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Warum Sie kein KfW-Geld einplanen sollten
Zahlreiche Ratgeber nennen für den Badumbau weiterhin bis zu 6.250 € aus dem KfW-Zuschuss 455-B. Dieses Geld können Sie derzeit nicht bekommen.
Die KfW hat die Antragstellung beendet, weil die Bundesmittel für Barrierereduzierung ausgeschöpft sind. Bereits gestellte Anträge laufen weiter; neue sind nicht möglich. Für 2027 stellt die KfW eine Rückkehr in Aussicht, falls erneut Bundesmittel bereitstehen. Verfügbar bleibt allein der zinsverbilligte Kredit 159 – ein Darlehen, kein Zuschuss.
Wer seine Finanzierung auf die 6.250 € stützt, steht mit einer Lücke da. Rechnen Sie mit dem, was sicher ist: 4.180 € von der Pflegekasse und bis zu 1.200 € über die Steuer.
Was Sie jetzt tun sollten
- Klären Sie, woran es tatsächlich scheitert. Meist ist es der Wannenrand – und nicht das ganze Bad.
- Prüfen Sie den Pflegegrad. Schon Pflegegrad 1 löst die 4.180 € aus.
- Prüfen Sie die zweite Person im Haushalt. Zwei Pflegegrade bedeuten 8.360 €.
- Beantragen Sie vor dem ersten Handwerkertermin. Ohne Bewilligung kein Zuschuss.
- Verlangen Sie getrennte Arbeits- und Materialkosten auf der Rechnung – sonst entfällt die Steuerermäßigung.
- Prüfen Sie die Jahresgrenze, wenn Sie in Etappen bauen. Zwei Kalenderjahre bedeuten zweimal 1.200 €.
Häufige Fragen
Was kostet ein barrierefreies Bad?
Ein Komplettumbau kostet 12.000 bis 25.000 €. Wird nur die Badewanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzt, liegen die Kosten bei 3.000 bis 8.000 € – der häufigste und günstigste Einstieg.
Wie viel zahlt die Pflegekasse zum Badumbau?
Bis zu 4.180 € je Maßnahme nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereits ab Pflegegrad 1. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.720 €.
Gibt es noch KfW-Geld für den Badumbau?
Derzeit nicht. Der Zuschuss 455-B nimmt keine neuen Anträge mehr an, weil die Bundesmittel ausgeschöpft sind. Verfügbar bleibt nur der zinsverbilligte Kredit 159 – ein Darlehen, kein Zuschuss.
Welche Maße schreibt die DIN 18040-2 vor?
Vor jedem Sanitärobjekt eine Bewegungsfläche von mindestens 120 × 120 cm, bei rollstuhlgerechter Ausführung 150 × 150 cm. Die WC-Sitzhöhe liegt bei 46 bis 48 cm, die Dusche ist schwellenlos auszuführen.
Reicht mein kleines Bad überhaupt aus?
Oft ja. Die Bewegungsflächen vor den einzelnen Objekten dürfen sich überlagern – Sie brauchen also nicht vor jedem Objekt eine eigene Fläche, sondern insgesamt genug Raum zum Rangieren.
Ist der Badumbau steuerlich absetzbar?
Der Lohnanteil ja: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Material zählt nicht. Ab etwa 6.000 € Lohnkosten ist der Höchstbetrag erreicht.
Muss ich den Zuschuss vor dem Umbau beantragen?
Ja. Die Bewilligung muss vorliegen, bevor die Arbeiten beginnen. Wer erst umbaut und danach beantragt, riskiert eine vollständige Ablehnung.
Bekomme ich den Zuschuss auch als Mieter?
Ja, der Anspruch hängt nicht am Eigentum. Sie brauchen aber die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters.
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Quellen
- § 40 Abs. 4 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- § 35a Abs. 3 EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
- DIN 18040-2 – Barrierefreies Bauen, Wohnungen
- KfW, Produktseite „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“, abgerufen am 24.09.2026
- BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Eine kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt sowie nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse.