Pflegegeld bei Pflegegrad 3: 599 € – und was mehr bringt
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 € monatlich – 7.188 € im Jahr. Alternativ stehen Ihnen 1.497 € Pflegesachleistungen zu, also das Zweieinhalbfache. Genau dieser Abstand macht die Kombinationsleistung ab Pflegegrad 3 rechnerisch attraktiv.
Die Beträge bei Pflegegrad 3
| Betrag | |
|---|---|
| Pflegegeld monatlich | 599 € |
| Pflegegeld jährlich | 7.188 € |
| Alternative: Pflegesachleistungen | bis 1.497 € monatlich |
| Verhältnis Sachleistung zu Pflegegeld | 2,5 : 1 |
| Zusätzlich: Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
| Zusätzlich: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 42 € monatlich |
Das Zahlenverhältnis ist der eigentliche Punkt dieses Pflegegrades. Von Pflegegrad 2 auf 3 steigt das Pflegegeld um 73 Prozent, die Pflegesachleistungen aber um 88 Prozent. Die Schere zwischen beiden Leistungsarten öffnet sich – und damit lohnt sich ein genauer Blick auf die Kombination.
Die Kombinationsleistung durchgerechnet
Bei der Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI nutzen Sie einen Teil der Sachleistungen; das Pflegegeld sinkt um denselben Prozentsatz.
| Genutzte Sachleistung | Wert der Sachleistung | Verbleibendes Pflegegeld | Gesamtwert |
|---|---|---|---|
| 0 % | 0 € | 599,00 € | 599,00 € |
| 25 % | 374,25 € | 449,25 € | 823,50 € |
| 50 % | 748,50 € | 299,50 € | 1.048,00 € |
| 75 % | 1.122,75 € | 149,75 € | 1.272,50 € |
| 100 % | 1.497,00 € | 0 € | 1.497,00 € |
Jeder Schritt von 25 Prozent bringt 224,50 € zusätzlichen Gegenwert. Wer die Hälfte der Sachleistungen nutzt, verfügt über 1.048 € statt 599 € – ein Plus von 449 € im Monat.
Der Vorbehalt, der dazugehört: Sachleistungen sind zweckgebunden. Sie werden direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet und lassen sich nicht anderweitig verwenden. Nur das Pflegegeld steht frei zur Verfügung. Die Rechnung geht also nur auf, wenn Sie die Leistungen des Pflegedienstes tatsächlich brauchen – nicht, wenn Sie das Geld für den Lebensunterhalt einsetzen.
Die Variante für alle, die keinen Pflegedienst wollen
Es gibt einen dritten Weg, der selten erwähnt wird: den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Damit lassen sich bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags – bei Pflegegrad 3 also 598,80 € – in Entlastungsleistungen umwandeln, etwa für Alltagsbegleitung oder Betreuungsgruppen statt für Behandlungspflege.
Auch hier sinkt das Pflegegeld anteilig auf 359,40 €. Sie tauschen also 239,60 € Bargeld gegen Leistungen im Wert von 598,80 €. Mehr dazu im Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Was die Pflegekasse zusätzlich für Sie einzahlt
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegekasse für die pflegende Person Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung – zusätzlich zum Pflegegeld und ohne dass davon etwas abgeht.
| Betrag | |
|---|---|
| Rentenversicherung monatlich | bis zu 316,32 € |
| Rentenversicherung jährlich | bis zu 3.795,84 € |
| Arbeitslosenversicherung monatlich | 51,42 € |
Voraussetzungen nach § 44 SGB XI: Sie pflegen mindestens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage, und sind daneben höchstens 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig. Der genaue Betrag hängt von der bezogenen Leistungsart ab – bei reinem Pflegegeld fällt er höher aus als bei überwiegender Sachleistung.
Diese Beiträge fließen nicht automatisch. Die Pflegekasse schickt einen Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht; wer ihn nicht ausfüllt, bekommt auch keine Beiträge gutgeschrieben.
Auszahlung, Fortzahlung, Pflichten
Auszahlung: monatlich im Voraus an die pflegebedürftige Person. Der Anspruch beginnt mit dem Monat der Antragstellung, nicht mit der Begutachtung.
Fortzahlung bei Unterbrechung (§ 34 Abs. 2 SGB XI):
| Situation | Pflegegeld | Dauer |
|---|---|---|
| Krankenhaus oder stationäre Reha | voll (599 €) | bis zu 8 Wochen |
| Vorübergehender Auslandsaufenthalt | voll (599 €) | bis zu 8 Wochen |
| Verhinderungspflege | halb (299,50 €) | bis zu 8 Wochen |
| Kurzzeitpflege | halb (299,50 €) | bis zu 8 Wochen |
Die Fortzahlung im Krankenhaus wurde zum 01.01.2026 durch das BEEP-Gesetz von vier auf acht Wochen verdoppelt. Am ersten und letzten Tag der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld ungekürzt gezahlt.
Beratungseinsatz: bei Pflegegrad 3 halbjährlich verpflichtend, solange Sie Pflegegeld beziehen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Wird er versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Erst ab Pflegegrad 4 wird der Einsatz vierteljährlich fällig.
Steuern: Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 36 EStG.
Was Sie jetzt tun sollten
- Rechnen Sie die Kombinationsleistung durch. Bei einem Verhältnis von 2,5 zu 1 ist reines Pflegegeld selten die wirtschaftlichste Wahl, wenn ohnehin Unterstützung zugekauft wird.
- Füllen Sie den Fragebogen zur Rentenversicherung aus. Bis zu 3.795,84 € im Jahr hängen daran.
- Halten Sie den halbjährlichen Beratungseinsatz ein.
- Prüfen Sie den Umwandlungsanspruch, wenn Sie Betreuung statt Behandlungspflege brauchen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?
599 € monatlich, also 7.188 € im Jahr. Alternativ stehen Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 € monatlich zur Verfügung.
Warum lohnt sich die Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3 besonders?
Weil die Pflegesachleistungen mit 1.497 € das Zweieinhalbfache des Pflegegeldes von 599 € betragen. Jeder Prozentpunkt, den Sie als Sachleistung abrufen, ist rechnerisch mehr wert als der Prozentpunkt Pflegegeld, den Sie dafür aufgeben.
Wie viel Pflegegeld bleibt bei 50 Prozent Sachleistung?
299,50 €. Zusammen mit Sachleistungen im Wert von 748,50 € ergibt das einen Gesamtwert von 1.048 € – gegenüber 599 € bei reinem Pflegegeld.
Zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für mich als pflegende Person?
Ja. Bei Pflegegrad 3 sind es je nach bezogener Leistungsart bis zu 316,32 € monatlich, also bis zu 3.795,84 € im Jahr. Voraussetzung sind mindestens 10 Stunden Pflege wöchentlich an mindestens zwei Tagen und höchstens 30 Stunden eigene Erwerbstätigkeit.
Wird das Pflegegeld im Krankenhaus weitergezahlt?
Ja, seit dem 01.01.2026 acht Wochen lang in voller Höhe – vorher vier Wochen. Ab der neunten Woche ruht der Anspruch, bis die häusliche Pflege wieder aufgenommen wird.
Wie oft ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3 nötig?
Halbjährlich, solange Sie Pflegegeld beziehen – wie bei Pflegegrad 2. Erst ab Pflegegrad 4 wird er vierteljährlich fällig.
Was ist der Unterschied zum Pflegegeld bei Pflegegrad 2?
Das Pflegegeld steigt von 347 € auf 599 €, die Pflegesachleistungen von 796 € auf 1.497 €. Die Sachleistungen legen also deutlich stärker zu als das Pflegegeld – das verschiebt die Rechnung zugunsten der Kombinationsleistung.
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Quellen
- § 37 SGB XI – Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- § 37 Abs. 3 SGB XI – Beratungseinsatz
- § 34 Abs. 2 SGB XI – Ruhen und Weiterzahlung der Leistungsansprüche
- § 38 SGB XI – Kombinationsleistung
- § 44 SGB XI – Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen
- § 45a Abs. 4 SGB XI – Umwandlungsanspruch
- BMG, „Leistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2026 an die Pflegeversicherung im Kurzüberblick“, Stand 11.12.2025
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Eine kostenlose und unabhängige Beratung erhalten Sie bei jedem Pflegestützpunkt sowie nach § 7a SGB XI bei Ihrer Pflegekasse.